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Duales Studium: Steuererklärung leicht gemacht

In den vergangenen Jahren haben sich immer mehr Abiturientinnen für ein duales Studium entschieden. Anders als beim klassischen Studium lockt das für Studenten üppige Gehalt kombiniert mit der Abwechslung aus praktischer Erfahrung und klassischen Vorlesungen. Allerdings freut sich darüber auch das Finanzamt, da ihr wegen eueres Einkommens in einem dualen Studium Steuern abführen müsst. Gleichzeitig könnt ihr euch aber eure Ausbildungskosten anrechnen lassen, weshalb es sich lohnt als dualer Student eine Steuererklärung zu machen.

Steuererklärung als dualer Student

Anders als bei einem Vollzeitstudium ist die S teuererklärung als dualer Student verpflichtend, da ihr ein regelmäßiges Einkommen bezieht. Allerdings befindet ihr euch parallel in Ausbildung und könnt deshalb euer duales Studium steuerlich absetzen. Wichtig ist dabei besonders der Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben . Zwar zählen die meisten Ausbildungskosten in einem dualen Studium als Werbungskosten, es gibt dabei aber einige Ausnahmen, die ihr nicht vergessen solltet. Prinzipiell funktioniert eure Steuererklärung nach dem Zu- und Abflussprinzip.

Das Finanzamt schaut dabei, wie viele Einnahmen bzw. Ausgaben ihr in einem Jahr hattet. Konkret bedeutet das, dass eure Ausgaben von euren Einnahmen abgezogen werden und ihr nur auf die Differenz während des dualen Studiums Steuern zahlt. Bleibt ihr sogar unter dem Grundfreibetrag von 9408 Euro , zahlt ihr keine Lohnsteuer . Ganz egal ob Steuerfachangestellte oder ein duales Studium als Beamtenanwärter, eine Steuererklärung müsst ihr auf jeden Fall abgeben. Damit ihr möglichst viele Kosten zurückerstattet bekommt, haben wir euch die wichtigsten Werbungskosten im dualen Studium zusammengefasst.

Werbungskosten im dualen Studium

Werbungskosten klingt am Anfang etwas komisch und hat auch nichts mit Werbung zu tun. Der Begriff ist schon etwas älter, gemeint sind die Kosten, die bei derErwerbung oder Sicherung eures Einkommens anfallen. Darunter fallen alle Kosten, die euch durch eure berufliche Tätigkeit entstehen. Unter Werbungskoten für ein duales Studium fallen beispielsweise Fahrtkosten zu eurem Arbeitgeber oder Bürobedarf . Die folgenden Ausgaben solltet ihr unbedingt als duale Studenten in euer Steuererklärung angeben, um euer zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren.

  • Arbeitsmittel
  • Beiträge zu Gewerkschaften oder Berufsverbänden
  • Berufliche Versicherungen
  • Berufskleidung
  • Bildungskredit
  • Bürobedarf
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Fachliteratur
  • Fahrkosten durch Arbeitsreisen
  • Kontoführungsgebühren
  • Miete und Unterkunftskosten
  • Semestertickets
  • Studiengebühren
  • Umzugskosten
  • Verpflegungsmehraufwand

Alle Ausgaben für ein duales Studium (Werbungskosten oder Sonderausgaben ) wirken sich steuermindernd in eurer Steuererklärung aus. Generell gilt eine Belegpflicht, um euch Arbeit zu ersparen, denn das Finanzamt akzeptiert unterschiedliche Pauschalen . Für anfallende Werbungskosten gilt ein Pauschbetrag von 1000 Euro, das heißt erst, wenn ihr mehr als 1.000 Euro an Werbungskosten hattet, müsst ihr diese einzeln in der Steuererklärung angeben. Liegen eure Ausgaben für euer duales Studium darunter, verrechnet das Finanzamt automatisch den Pauschbetrag – egal wie viele Werbungskosten ihr tatsächlich hattet. Wollt ihr einen Verlustvortrag für euer duales Studium beantragen , müsst ihr alle Ausgaben einzeln in der Anlage N belegen.



Steuertipp : Hier findet ihr eine Anleitung, wie ihr eure Steuererklärung selbst ausfüllen könnt – inklusive vorausgefüllter Steuerformulare.

Arbeitsmittel

Unter Arbeitsmitteln versteht man im steuerlichen Sinn Gegenstände, die ihr benötigt, um eure beruflichen Aufgaben zu erledigen . Darunter fallen beispielsweise Werkzeuge, ein Computer, aber auch Internetkosten oder Software (bspw. Microsoft Office). Entscheidend ist, dass ihr die Arbeitsmittel auch hauptsächlich für euer duales Studium verwendet. Eine gute Orientierung ist 90 Prozent Arbeit und 10 Prozent privater Gebrauch. Andernfalls müsst ihr die Aufwendungen aufteilen. Einige weitere Beispiele sind:

  • Aktenordner
  • Geschäftliches Smartphone
  • Büromöbel
  • Sicherheitskleidung

Beiträge zu Gewerkschaften oder Berufsverbänden

Tretet ihr im Rahmen eures dualen Studiums einer Gewerkschaft oder einem Berufsverband bei, so könnt ihr Gewerkschaftsbeiträge, Pflichtbeiträge zu Berufsverbänden oder freiwillige Beiträge als Werbungskosten absetzen.

Berufliche Versicherungen

Schließt ihr Versicherungen zur Gesundheitsvorsorge, Einkommenssicherung, Berufsunfähigkeit oder Rentenversicherung ab, könnt ihr diese in eurer Steuererklärung angeben. Darunter fallen unter anderem:

  • Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung
  • Haftpflicht- oder Unfallversicherungen
  • Arbeitsrechtschutz
  • Berufshaftpflicht

Berufskleidung

In dualen Studiengängen könnt ihr Kleidung, die ihr speziell für euer Studium angeschafft habt, als Werbungskosten absetzen. Dabei ist es allerdings entscheidend, dass es sich tatsächlich um Berufskleidung handelt und ihr sie nicht in der Freizeit tragen könnt. Eine weiße Bluse oder eine schlichte schwarze Hose zählen dazu in der Regel nicht, wohl aber Uniformen oder Sicherheitskleidung. In diesem Fall könnt ihr die Kosten für Berufskleidung im dualen Studium von der Steuer absetzen.

Bildungskredit

Nehmt ihr für eure duales Studium einen Studienkredit auf, könnt ihr die Zinsen in der Steuererklärung angeben. Der Kredit selbst kann nicht angegeben werden, da ihr damit Ausgaben für euer Studium bezahlt, die ihr wiederum in der Steuererklärung angeben könntet, wodurch ihr doppelt sparen würdet.

Fachliteratur

Schafft ihr euch Bücher oder Lernhefte an, könnt ihr diese von der Steuer absetzen. Aber auch hier gilt, dass ein klarer Bezug zu eurem Studium erkennbar sein muss.

Fahrtkosten durch Arbeitsreisen

Ihr könnt natürlich auch für euer duales Studium angefallene Fahrtkosten in der Steuererklärung angeben. Dafür dürft ihr pauschal 30 Cent pro Entfernungskilometer angeben. Wichtig ist hierbei, dass es sich um Entfernungskilometer handelt, also die einfache Entfernung zwischen eurem Wohnort und eurem Arbeitgeber . Das bedeutet entweder Hin- oder Rückweg pro Fahrt, nicht aber beide.

Kontoführungsgebühren

Duale Studenten bekommen bereits während der Ausbildung ein Gehalt. Dadurch müsst ihr für euer duales Studium Einkommenssteuer abführen, aber davon könnt ihr euch einiges wieder erstatten lassen. Für all das benötigt ihr ein Konto bei einer Bank. Die anfallenden Kontoführungsgebühren könnt ihr pauschal mit 16 Euro steuerlich geltend machen.

Miete und Unterkunftskosten

Dual Studierende haben häufig zwei Wohnorte, da der Studienort und der Arbeitsplatz beim Partnerunternehmen häufig nicht in derselben Stadt liegen. Die Kosten eurer Mietwohnung könnt ihr deshalb steuerlich geltend machen. Entweder könnt ihr Miete, Nebenkosten und Verpflegungskosten als Sonderausgabe angeben oder als einkommensabhängige Ausgabe.

Semestertickets

Neben dem Auto könnt ihr auch den ÖPNV nutzen, um zu eurem Arbeitgeber zu gelangen. In so einem Fall lohnt es sich meistens ein Monats- oder Jahresticket anzuschaffen. Die Kosten dafür könnt ihr mit bis zu 4500 Euro im Jahr ebenfalls in der Steuererklärung angeben.

Studiengebühren

Eure Studiengebühren könnt ihr ganz einfach für euer duales Studium von der Steuer absetzen, indem ihr sie als Werbungskosten geltend macht. Das gilt auch für alle Semesterbeiträge sowie Prüfungs- und Zulassungsgebühren , die während eures Studiums anfallen. Darunter fallen beispielsweise eingereichte Bewerbung für euer duales Studium, die ihr pauschal mit 8,50 Euro bzw. 2,50 Euro für Online-Bewerbungen in der Steuererklärung angeben könnt.

Umzugskosten

Wechselt ihr wegen eures dualen Studiums den Wohnort, könnt ihr die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen. Pauschal gelten dabei pro Umzug 820 Euro für Singles und 1639 Euro für Alleinerziehende und Ehepaare .

Verpflegungsmehraufwand

Zuhause lebt es sich einfach am billigsten, weshalb eure Lebenserhaltungskosten auswärts meist höher sind. Macht ihr als duale Studenten eine Steuererklärung, könnt ihr diesen Mehraufwand steuerlich geltend machen. Für Dienstreisen im Inn- und Ausland gibt es dafür eine Pauschale , die diese zusätzliche finanzielle Belastung abfedern soll: den Verpflegungsmehraufwand. Die einzelnen Tagessätze des Verpflegungsmehraufwand s haben wir euch hier zusammengefasst. In diesem Beispiel zeigen wir euch wie man einen Verpflegungsmehraufwand in der Steuererklärung angibt.

Wohnungskosten

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit ein Arbeitszimmer oder Lernzimmer von der Steuer abzusetzen, das darüber hinaus aber nicht privat genutzt werden darf. Besitzt ihr solch ein Zimmer, könnt ihr diese Kosten in der Steuererklärung angeben. Das ist aber etwas komplizierter: Betriebsausgaben dürfen auch im dualen Studium nur anteilig angeben werden (Miete, Müll, Strom, etc.). Hat eure Wohnung 100qm und das Arbeitszimmer 10qm, dürft ihr auch nur 1/10 eurer Miete in der Steuererklärung angeben.

Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben

Die gute Nachricht ist, dass sich alle Kosten im Rahmen eines dualen Studiums von der Steuer absetzen lassen. Für Studierende in einem dualen Studium ist hier aber entscheidend, ob es sich um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt. Davon hängt ab, ob das duale Studium als Sonderausgaben oder Werbungskosten angegeben werden.

Sonderausgaben sind jährlich auf 6.000 Euro begrenzt , im Gegensatz dazu sind Werbungskosten unbegrenzt absetzbar und können mit einem Verlustvortrag mit ins nächste Jahr genommen werden. Die bessere Nachricht ist, dass jeder duale Student studien- und berufsbezogene Ausgaben als Werbungskosten geltend machen kann. In einem dualen Studium kommen Studierende durch Zweitwohnsitz oder Fahrten zwischen Studien- und Arbeitsplatz praktisch immer über den Pauschbetrag von 1.000 Euro für Werbungskosten.


Steuertipp : Nur bei Werbungskosten ist ein Verlustvortrag möglich!

Verlustvortrag: Duales Studium richtig angeben

Bei der anfallenden Steuer im dualen Studium ist entscheidend, wie viele Ausgaben respektive Einnahmen ihr in einem Jahr hattet. Je mehr Werbungskosten, desto geringer ist der Betrag, auf den ihr Lohnsteuer zahlt. Was passiert aber, wenn ihr mehr Ausgaben als Einnahmen hattet? Dann berechnet das Finanzamt für euch eine negative Differenz, da ihr mehr für euren Beruf ausgegeben als eingenommen und ihr damit also einen Verlust habt.

Da im dualen Studium viele Werbungskosten anfallen, euer Einkommen aber noch nicht so hoch ist, kann das häufig passieren. In diesem Fall solltet ihr unbedingt einen Verlustvortrag für euer duales Studium beantragen! Dadurch wird der euch entstandene Verlust aus dem vorherigen Jahr mit eurem Einkommen im aktuellen Jahr verrechnet.


Steuertipp : Typische Werbungskosten als dualer Student sind Fahrtkosten, Umzugskosten oder ein neuer Computer.

Startet ihr im November mit eurem dualen Studium und bekommt monatlich 700 Euro, habt ihr erstmal mehr Ausgaben als Einnahmen.

  • Fahrtkosten mit dem Auto: 750 Euro
  • Neuer Computer: 850 Euro
  • Umzugskosten in eine neue Stadt: 820 Euro (Singles)
  • Arbeitsmaterialien: 350 Euro

Für die Differenz zwischen eurem Einkommen (1400 Euro) und euren Werbungskosten (2770 Euro) während eures dualen Studiums beantragt ihr einen Verlustvortrag. Im nächsten Jahr werden dann die restlichen 1370 Euro von eurem Einkommen abgezogen.

Steuererklärung: Duales Studium hilft beim Anspruch auf BAföG

Neben dem Verlustvortrag lohnt es auch noch beim BAföG eine Steuererklärung abzugeben. Die meisten dualen Studenten kommen durch ihr Gehalt über die Höchstverdienstgrenze (5400€), fallen jedoch viele berufsbezogene Werbungskosten an, kann das Bruttogehalt wieder unter diese Grenze fallen.

  • Bruttojahresgehalt: 7600 Euro
  • Werbungskosten duales Studium: 3400 Euro
  • Bruttogehalt nach Steuererklärung: 4200 Euro

In diesem Fall wärt ihr förderungsfähig und könntet den Steuerbescheid beim BAföG-Amt nachreichen, um die Förderung rückwirkend zu erhalten.

Sozialversicherungsbeiträge als dualer Student

Einige Sozialversicherungsbeiträge im dualen Studium können in der Steuererklärung angegeben werden, darunter zählen beispielsweise:

  • Arbeitslosenversicherungen
  • Krankenversicherungen
  • Pflegeversicherungen
  • Rentenversicherungen

Die Beitragshöhe unterscheidet sich von Kasse zu Kasse, die monatlichen Beträge könnt ihr in jedem Fall aber in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben.