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Aktien, Steuern und Freibeträge: So werden Aktiengewinne versteuert

Was einst das Sparbuch für die Deutschen war sind heute Fonds, Aktien und ETFs. Durch die Niedrigzinsen drängen immer häufiger junge und unerfahrene Anleger an die Börse. Begünstigt durch Social Trading Apps und Neobroker ist der Handel mit Finanzprodukten heute nur ein paar Klicks entfernt, wovon besonders Kleinanleger profitieren. Dabei spielen die Steuern auf Aktiengewinne erstmal keine große Rolle. Das ändert sich mit dem ersten Verkauf. Hier erfahrt ihr, wie eure Aktiengewinne versteuert werden und worauf ihr achten solltet.

Die Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne ist eine Quellensteuer

Seit 2009 fällt in Deutschland bei allen Erträgen aus Kapitalanlagen (bspw. Aktien) eine Steuer von 25 Prozent an. Gegebenenfalls fällt zusätzlich beim Aktienhandel Kirchensteuer an, sofern ihr einer Religionsgemeinschaft angehört. In beiden Fällen werden beim Aktienverkauf Steuern fällig, allerdings handelt es sich dabei um eine Quellensteuer.

Das bedeutet, dass euer Broker oder Kreditinstitut die Aktiengewinne versteuert und die Kapitalertragssteuer direkt an das Finanzamt abführt. Euer Kreditinstitut verrechnet aber zunächst eure Aktiengewinne und Aktienverluste. Steuern zahlt ihr dann nur auf die Differenz, die übrig bleibt. All das passiert automatisch, weshalb ihr, abgesehen von einem reduzierten Gewinn auf eurem Verrechnungskonto, von der Besteuerung der Aktiengewinne nichts mitbekommt.

Freibeträge reduzieren die Steuer auf Aktien

Besonders Kleinanleger profitieren beim Aktienhandel von Freibeträgen. Eine Reduzierung der Steuer auf Aktiengewinne ist mithilfe des Sparerpauschbetrages möglich. Bei jährlichen Kapitalerträgen bis 801 Euro (für Singles) oder 1.602 Euro (für Verheiratete) seid ihr von den Steuern auf Aktien befreit. Zudem werden Transaktions- und Bankgebühren beim Handel mit Aktien steuerlich berücksichtigt und schmälern dadurch euren zu versteuernden Gewinn. Sind eure Kapitalerträge höher als der Sparerpauschbetrag, so müsst ihr eure Aktien versteuern, jedoch nur den Teil, der über dem Freibetrag liegt.

Buchempfehlung: Im Aktien- und Börsenführerschein* erfahrt ihr, weshalb sich das Investieren in Aktien lohnt und was es dabei zu beachten gibt.

Vor allem für Kleinanleger kann es sich deshalb lohnen, Gewinne über mehrere Jahre mitzunehmen. Lasst ihr euch euren Kursgewinn von 1.601 Euro als Single in einem Jahr auszahlen, werden durch das Auslösen der Aktien Steuern in Höhe von 200€ abgeführt. Verteilt ihr hingegen die Auszahlung auf zwei Jahre, müssen die Aktiengewinne nicht versteuert werden.

Steuertipp : Wenn ihr bei eurem Kreditinstitut rechtzeitig einen Freistellungsauftrag einrichtet, spart ihr automatisch Steuern.

Nichtveranlagungsbescheinigung mindert Steuern auf Aktiengewinne

Für Menschen mit geringem Einkommen besteht zusätzlich zum Sparerpauschbetrag entweder die Möglichkeit eine Günstigerprüfung zu beantragen oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einzureichen. Bei einer Nichtveranlagungsbescheinigung müssen keine Steuern auf Aktiengewinne gezahlt werden, solange das gesamte Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 9.744 Euro (2021) liegt. Davon profitieren vor allem Rentner, Studierende oder Mini-Jobber. Liegen die jährlichen Einnahmen über dem Grundfreibetrag, kann eine Günstigerprüfung beantragt werden. Durch den progressiven Steuersatz kann eine getrennte Versteuerung der Aktiengewinne und des Einkommens bei niedrigen Einkommen zu mehr Steuern führen als die Versteuerung aller Einkünfte zusammen.

Günstigerprüfung

Bei Altbeständen ist der Aktiengewinn steuerfrei

Wer schon vor 2009 Aktien im Depot hatte, kann sich über Sonderregelungen für Altbestände freuen. Seit 2009 zahlt man in Deutschland bei jedem Verkauf von Aktien Steuern, die pauschal mit der Abgeltungssteuer abgegolten werden. Zuvor galt die Regelung, dass Anlegerinnen alle Aktien steuerfrei verkaufen können, die länger als ein Jahr in ihrem Depot lagen.

Angenommen ihr habt also im Jahr 2008 insgesamt 100 Apple Aktien gekauft und im darauffolgenden Jahr (2009) euren Depotbestand um weitere 100 Aktien aufgestockt, gelten für die 200 Aktien unterschiedliche Regeln. Während bei den 100 Aktien, die ihr 2008 erworben habt, keine Steuern auf Aktiengewinne abführt werden, müsst ihr für alle im Jahr 2009 erworbenen Aktien Steuer abführen. Dabei gilt das FiFo-Prinzip („First in first out"). Das bedeutet, dass bei mehreren Anteilen an einem Unternehmen immer erst die Aktien verkauft werden, die am längsten in eurem Depot waren.

Steuertipp: In diesem Beispiel zu Aktiengewinnen haben wir euch alle Steuerformulare (Anlage Kap) schon mal vorab ausgefüllt.

Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben

Üblicherweise werden Kapitalerträge pauschal mit der Abgeltungssteuer versteuert. Das bedeutet, dass Anlegerinnen nicht nochmal separat Steuern auf Aktien zahlen oder ihre Aktiengewinne in der Steuererklärung angeben müssen. Vor allem aber im Falle einer Günstigerprüfung oder bei

  • Zinsen auf Steuererstattungen
  • Ausländischen Kapitalerträgen
  • Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung
  • Veräußerung einer Lebensversicherung

solltet ihr eure gesamten Kapitalerträge unbedingt angeben. Wenn ihr eure Steuererklärung über Elster Online abgebt, müsst ihr dafür nur wenige Zeilen der Anlage Kap ausfüllen. Wollt ihr beispielsweise einen Aktiengewinn versteuern, könnten eure Steuerformulare bei einer Günstigerprüfung so aussehen:

Aktiengewinne versteuern

Neben der Günstigerprüfung, die bei geringen Einkommen von Vorteil sein kann, müsst ihr im nächsten Schritt noch eure gesamten Kapitalerträge eintragen und in Zeile 8 die darin enthaltenen Gewinne aus Aktienveräußerungen. Durch den Sparerpauschbetrag von 801 Euro werden die Steuern auf eure Aktien dabei reduziert.