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Das Auslandsemester in der Steuererklärung angeben


Einmal an der Uni angekommen gibt es während des Studiums viel Neues zu entdecken. Immer mehr Studierende entscheiden sich einen Teil davon im Ausland zu verbringen. Neben den schönen Erfahrungen lässt sich durch ein Auslandssemester oder einem Auslandspraktikum auch der eigene Lebenslauf ausschmücken. Allerdings bedarf das Leben im Ausland einiger Planung vor allem auch in finanzieller Hinsicht, denn die Lebenshaltungskosten sind im Ausland meist höher als in der heimischen Studentenbude. Wir erklären euch wie ihr eure Auslandskosten in der Steuererklärung angebt und euch damit Geld zurückholt!

Sind Kosten aus allen Ländern absetzbar?

Genau wie bei der Anerkennung von Studienleistungen können Auslandskosten nur abgesetzt werden, solange ihr an einer Universität studiert, die eine gleichwertige Ausbildung garantiert. An fast allen staatlichen Unis in

  • Der europäischen Union
  • Der europäischen Wirtschaftszone
  • Der Schweiz
  • Neuseeland
  • Den Vereinigten Staaten
  • Kanada
  • Australien

ist so eine Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben. Wenn ihr in ein anderes Land reisen wollt und euch unsicher seid, kontaktiert am besten eure Studienbeauftragte oder fragt bei eurem Finanzamt nach. Falls ihr euer Auslandssemester oder Auslandspraktikum in einem anderen Land machen wollt, könnt ihr die Kosten dafür meist trotzdem in eurer Steuererklärung angeben. Informiert euch hier am besten über Sonderabkommen oder individuelle Regelungen.


Tipp: In unseren Steuerbeispielen zeigen wir euch wie ihr ein Auslandssemester in der Steuererklärung angebt oder was es bei einem Auslandspraktikum zu beachten gibt. Die ausgefüllten Steuerformulare könnt ihr als Vorlage für eure Steuererklärung nehmen.


Diese Kosten sind bei einem Auslandssemester anrechenbar

Wenn ihr euch entscheidet eine Zeit lang im Ausland zu leben, könnt ihr sogar mehr Kosten steuerlich geltend machen als im Inland. Nachfolgend findet ihr eine Liste mit typischen Ausgaben, die ihr in eurer Steuererklärung angeben könnt. Schaut auch unsere Liste der absetzbaren Werbungskosten an, damit ihr keinen Posten vergesst.

  • Auslandskrankenversicherung
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Kosten im Studium
  • Kosten für die Bewerbung um einen Studienplatz
  • Reisekosten
  • Studiengebühren
  • Studienkredit
  • Unterkunftskosten
  • Verpflegungsmehraufwand

Tipp: Nicht jeder Auslandsaufenthalt wird vom Finanzamt akzeptiert. Es muss klar erkennbar sein, dass sich dadurch eure beruflichen Chancen verbessern. Außerdem sollte es sich um ein Vollzeitstudium handeln.


Auslandskrankenversicherung

Wenn ihr ein Auslandssemester oder ein Auslandspraktikum absolviert, solltet ihr auf jeden Fall eine Auslandskrankversicherung abschließen. Abgesehen davon, dass ihr diese Kosten auch in eurer Steuererklärung angeben könnt, seid ihr damit im Ausland für den Fall der Fälle gut geschützt! Den Beitrag zur Auslandskrankenversicherung könnt ihr in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben.

Doppelte Haushaltsführung

Um Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwand bei einem Auslandsaufenthalt geltend machen zu können, musste noch bis vor Kurzem eine doppelte Haushaltsführung vorliegen. Das bedeutet, dass eure erste Tätigkeitsstätte (Universität in Deutschland) in Deutschland liegen muss und ihr zusätzlich an einer deutschen Universität oder Hochschule eingeschrieben sein müsst.

Update: Wenn es euch die Studienordnung eurer Uni erlaubt oder euch sogar dazu verpflichtet ein Auslandssemester zu machen, dürft ihr Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen, die euch im Ausland entstehen, als Werbungskosten geltend machen. Dabei ist es nicht mehr relevant, wo eure erste Tätigkeitsstätte liegt. Das gilt auch, wenn ihr für euer Praxissemester oder Auslandspraktikum ein Dienstverhältnis eingeht. Mehr Informationen zum BFH-Urteil (14.05.20) findet ihr hier.

Kosten im Studium

Wie in Deutschland fallen auch im Ausland viele der Kosten an, die ihr sonst als Werbungskosten geltend machen könnt, falls ihr im Zweitstudium seid. Dazu zählen beispielsweise Semesterbeiträge, Studienbücher, Arbeitsmaterial und Fahrtkosten zur Uni. Wenn ihr mehr wissen wollt, findet ihr hier eine ganze Liste an Werbungskosten.

Bewerbungskosten um einen Studienplatz

Vor allem bei Auslandspraktika fallen häufig Bewerbungskosten an, die ihr auch steuerlich geltend machen könnt. Dasselbe gilt auch für etwaige Sprachtests bei einem Studienplatz im Ausland wie dem TOEFL-Test. Im Falle eines Praktikums könnten das Bewerbungsunterlagen oder beglaubigte Kopien sein. Schickt hier am besten gleich einen Beleg mit ans Finanzamt.

Reisekosten

Vor jedem Auslandsaufenthalt steht erstmal die Reise dorthin. Dass die sehr teuer sind und ihr dafür erstmal tief in die Tasche greifen müsst, sieht auch der Gesetzgeber so. Aus diesem Grund könnt ihr sie in eurer Steuererklärung geltend machen und euch dadurch einen Teil davon wieder zurückholen.

Studiengebühren

Verglichen mit ausländischen Studiengebühren ist das Studium in Deutschland ziemlich billig. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass ihr die Studiengebühren eures Auslandsemester in eure Steuererklärung angebt

Studienkredit

Dasselbe gilt für euren Studienkredit, allerdings mit einer kleinen Einschränkung. Denn hier dürfen nur die Zinsen steuerlich geltend gemacht werden. Mit dem Kredit könntet ihr nämlich wiederum Ausgaben für euer Studium finanzieren und würdet dadurch doppelt sparen.

Unterkunftskosten

Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung könnt ihr auch die Kosten für eure Unterkunft bei einem Auslandspraktikum oder Auslandssemester in eurer Steuererklärung angeben. Hierfür braucht ihr aber einen Nachweis über die gezahlte Miete bzw. die gezahlten Nebenkosten. Schickt einfach eine Mietbestätigung eures Vermieters oder den Mietvertrag mit ans Finanzamt.

Verpflegungsmehraufwand

Zuhause lebt es sich einfach am billigsten. Auch wenn ihr im Ausland ein temporäres Zuhause gefunden habt, so werden eure Lebenskosten dort vermutlich höher sein als in Deutschland. Aus diesem Grund gibt es eine länderabhängige Pauschale, die diese zusätzliche finanzielle Belastung abfedern soll: den Verpflegungsmehraufwand. Die einzelnen Tagessätze des Verpflegungsmehraufwand haben wir euch hier zusammengefasst. In unserem Beispiel zeigen wir euch wie man einen Verpflegungsmehraufwand in der Steuererklärung angibt.


Muss ich meine Erasmus Förderung angeben?

Wenn ihr eine Erasmus-Förderung oder ein anderes Stipendium für euren Auslandaufenthalt bekommt, müsst ihr das in der Steuererklärung angeben und mit euren Kosten verrechnen. Das gilt insbesondere auch für das BAföG, falls es speziell für die Unterkunft in eurem Gastland bewilligt wurde.


Tipp: Aufwendungen für ein Auslandspraktikum lassen sich immer als Werbungskosten absetzen. Ihr könnt eure Kosten durch einen Verlustvortrag also auch mit ins Folgejahr nehmen.

Auch im Ausland gilt: Erststudium oder Zweitstudium?

Wie bei den Ausbildungskosten im Inland wird auch bei Kosten für ein Auslandsstudium vom Finanzamt unterschieden, ob es sich um eine Erstausbildung oder um eine Zweitausbildung handelt. Die Kosten für eine Erstausbildung sind lediglich als Sonderausgaben abzugsfähig und dürfen 6000 € im Jahr nicht überschreiten. Bei einer Zweitausbildung könnt ihr eure Ausbildungskosten unbegrenzt als Werbungskosten angeben.