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Grundfreibetrag: Steuern sparen leicht gemacht

Die Bundesregierung hat den Grundfreibetrag 2021 auf 9.744 Euro festgesetzt. Ist euer Jahreseinkommen niedriger, bekommt ihr eure gezahlten Steuern komplett zurückerstattet. Dafür müsst ihr aber eine Steuererklärung abgeben. Durch den Grundfreibetrag stellt der Staat sicher, dass ihr euch am Ende des Monats lebensnotwendige Dinge, wie Essen, Kleidung oder eine Wohnung leisten könnt und nicht unter das Existenzminimum fallt.

Existenzminimum: Abgesichert durch den Grundfreibetrag

Als Grundfreibetrag wird der Teil eures Einkommens bezeichnet, der komplett von der Steuer befreit ist. Hier gibt es zwei Fälle zu beachten, ihr verdient

  • weniger als den Grundfreibetrag von 9.744 Euro, dann bleibt euer Einkommen steuerfrei.
  • mehr als den Grundfreibetrag, dann reduziert sich die Einkommenssteuer durch den Freibetrag, denn nur was nach Abzug des Grundfreibetrags übrigbleibt, wird versteuert.

Abgesehen vom Grundsteuerfreibetrag gibt es weitere Freibeträge, die eure Steuer reduzieren. So könnt ihr beispielsweise Werbungskosten und Sonderausgaben geltend machen, indem ihr Ausgaben wie Fahrtkosten oder Beiträge zu Pflege- und Krankenversicherungen in der Steuererklärung angebt. Diese Angaben müsst ihr nur machen, wenn euer jährliches Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.


Steuertipp: Um den Grundfreibetrag voll auszunutzen, solltet ihr unbedingt eine Steuererklärung abgeben


Beispiel: Lara studiert und verdient monatlich 950 Euro in einem Restaurant. Ihr jährliches Einkommen liegt mit 11.400 Euro über dem Grundfreibetrag von 9.744 Euro. In ihrer Steuererklärung macht sie Fahrtkosten von 1.056 Euro geltend und reduziert so ihr zu versteuerndes Einkommen auf 11.400 Euro - 1.056 Euro = 10.344 Euro. Um das zu versteuernde Einkommen von Lara zu ermitteln, zieht das Finanzamt den Grundfreibetrag von Laras Resteinkommen ab (10.344 Euro - 9.744 Euro = 600 Euro). Dank dem Grundfreibetrag muss Lara lediglich 600 Euro versteuern.

Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?

Nein, der Grundfreibetrag muss nicht beantragt werden, sondern wird automatisch mit eurem Einkommen verrechnet. Ihr solltet aber unbedingt eine Steuererklärung abgeben, falls ihr in einem Monat sehr viel gearbeitet habt, aber auf das Jahr gerechnet unter dem Grundsteuerfreibetrag geblieben seid. Euer Finanzamt zieht nämlich zunächst pauschal Steuern ab, erstattet zu viel bezahlte Steuern aber nur, wenn ihr eine Steuererklärung abgebt. Der Lohnsteuerabzug ist übrigens bei den Lohnsteuerklassen V und VI besonders hoch, da euer Arbeitgeber hier den Grundfreibetrag nicht berücksichtigt.


Steuertipp: Anders als beim Grundfreibetrag wird bei einer Freigrenze der gesamte Betrag versteuert, sobald ihr die Grenze überschreitet.

Grundsteuerfreibetrag 2022 erneut erhöht

Die Bundesregierung hat den Grundfreibetrag 2021 bereits leicht angehoben und plant diesen auch im kommenden Jahr an das gestiegene Existenzminium anzupassen. Damit liegt der Grundfreibetrag 2022 bei 9.984 Euro. Das Bundeskabinett befasst sich zweijährlich mit dem Existenzminimum und passt den Grundfreibetrag stetig an die steigenden Preise an. Die Grundfreibeträge sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, wie ihr in der nachfolgenden Tabelle sehen könnt.

Grundfreibetrag Ledig Verheiratet
2022 9.984 € 19.968 €
2021 9.744 € 19.488 €
2020 9.408 € 18.816 €
2019 9.168 € 18.336 €
2018 9.000 € 18.000 €