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Handwerkerrechnung absetzen und Steuern sparen

Langweilig wird es in den eigenen vier Wänden nie, denn es gibt immer etwas zu reparieren. Egal ob die Heizung spinnt, der Balkon umgebaut werden soll oder das Garagendach undicht ist, oft müssen dann Profis ran. Die Kosten für Handwerker in selbstgenutzen Immobilien oder auf den eigenen Grundstücken lassen sich zum Glück von der Steuer absetzen. Insgesamt könnt ihr 20 Prozent der Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Darunter fallen beispielsweise Anfahrtskosten oder Verbrauchsmaterialien, aber keine Materialkosten.

Was ist bei Handwerkerleistungen in der Steuererklärung wichtig?

Grundsätzlich lässt sich eine Handwerkerrechnung absetzen, solange sie der Modernisierung oder Reparatur eures Zuhauses dient. Hierbei wird zwischen Handwerkerleistungen für energetische Gebäudesanierungen und sonstigen Handwerkerleistungen unterschieden. Bei Letzteren lassen sich 20 Prozent der Handwerkerkosten steuerlich absetzen mit einem Maximalbetrag von 6.000 Euro pro Jahr (§ 35 a EStG). Das entspricht einer Steuerersparnis von etwa 1.200 Euro pro Jahr.


Steuertipp : Teilt ihr die Arbeiten auf mehrere Jahre auf, könnt ihr möglichst viele Handwerkerleistungen in eurer Steuererklärung angeben.


Bittet euren Handwerker Arbeits- und Materialkosten getrennt aufzuführen, da ihr nur handwerkliche Leistungen von der Steuer absetzen dürft, nicht aber Kosten für Material. Außerdem solltet ihr die Handwerkerrechnung nicht bar bezahlen, da das Finanzamt nur nachvollziehbare Transaktionen (Überweisung oder Bankeinzug) akzeptiert. Um einen Handwerker von der Steuer absetzen zu können, müsst ihr die Rechnungen aufbewahren und gegebenenfalls beim Finanzamt nachreichen.

Handwerkerrechnung bei ELSTER angeben

Die meisten Arbeitnehmerinnen reichen ihre Steuererklärung über ELSTER ein. Möchtet ihr dort Handwerkerleistungen absetzen, müsst ihr zunächst die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen hinzufügen und dann den Unterpunkt Handwerkerleistungen auswählen.


Beispiel: Angenommen ihr habt im vergangenen Jahr drei Modernisierungsaufträge an Handwerker vergeben, so könnt ihr die einzelnen Posten in eurer Steuererklärung geltend machen. Dazu fügt ihr die einzelnen Posten nacheinander in die Tabelle ein.


Handwerkerleistungen bei ELSTER angeben

Sind alle Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar?

Wollt ihr in eurer Steuererklärung Handwerkerleistungen angeben, muss zunächst geklärt werden, was das Finanzamt als Dienstleistung steuerlich berücksichtigen kann. Hier kann verliert man schnell den Überblick, weshalb wir dir eine Liste an Modernisierungsmaßnahmen und Dienstleistungen zusammengestellt haben, die steuerlich absetzbar sind. In der folgenden

  • Abflussrohrreinigung
  • Abwasserentsorgung (Wartung und Reinigung)
  • Asbestentfernung
  • Arbeiten oder Modernisierung an Boden, Dach, Fassade, Garage, Wänden, Einbauküche, Fenster, Treppen, Türen
  • Errichtung von Außenanlagen wie z. B. Wege, Umzäunungen, Stützmauern
  • Probenentnahme bei Trinkwasser
  • Brandschadensanierung
  • Dachrinnenreinigung
  • Überprüfung der Dichte von Abwasseranlagen
  • Wartung und Reparatur von Elektroanlagen
  • Erhaltungsmaßnahmen

Alternativ könnt ihr euch auch eine komplette Liste mit allen anrechenbaren Handwerkerleistungen herunterladen, damit ihr nichts vergesst.


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Extra-Regeln: Handwerkerleistungen für energetische Sanierung

Entscheidet ihr euch eure selbstgenutzte Immobilie energetisch zu sanieren, können ebenfalls 20 Prozent der gesamten Aufwendungen abgesetzt werden. Im Gegensatz zu allgemeinen Handwerkerleistungen können jedoch bei einer energetischen Modernisierung sowohl Material- als auch Arbeitskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Die Handwerkerrechnungen lassen sich über drei Jahre abschreiben (jeweils ein Drittel) und werden bis zu einem Maximalbetrag von 200.000 Euro vom Finanzamt anerkannt. Welche Handwerkerleistungen ihr in der Steuererklärung angeben könnt, haben wir euch in der folgenden Liste zusammengefasst:

  • Einbau einer Belüftungsanlage
  • Digitalsysteme zur Verbrauchsoptimierung
  • Modernisierung von Fenstern und Türen
  • Optimierung des Heizsystems
  • Wärmedämmung zur Senkung des Energieverbrauchs

Nicht nur für die Umsetzung fallen Kosten an, sondern auch für Planung und Organisation der Anbringung. Diese Kosten lassen sich sogar mit bis zu 50 Prozent steuerlich absetzen (§ 35 c EStG).