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Kann ich mein Medizinstudium von der Steuer absetzen?

Für viele Abiturientinnen ist schon während des Abiturs klar, welches Studium es später mal werden soll. Doch erstmal muss dafür der nötige Notenschnitt her, denn der Platz für ein Medizinstudium ist nicht leicht zu ergattern. Kommt dann doch eine Zusage, muss alles schnell gehen und es gibt eine Menge zu organisieren. Sich vorab mit der Steuererklärung im Medizinstudium zu beschäftigen, bleibt da oft auf der Strecke. Lohnen kann es sich aber trotzdem!

Medizinstudium nach dem Abitur

Die Mehrheit aller Medizinstudenten bekommt einen Studienplatz über das Vergabeverfahren direkt nach dem Abitur, ohne davor noch eine Ausbildung gemacht zu haben. In diesem Fall kann das Medizinstudium steuerlich als Erstausbildung geltend gemacht und die anfallenden Aufwendungen als Sonderausgaben abgesetzt werden.


Steuertipp: Hier findet ihr ausgefüllte Steuerformulare, die ihr als Vorlage für eure eigene Steuererklärung verwenden könnt.

Unterschied zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten

Warum der Unterschied zwischen Erst- und Zweitausbildung so wichtig ist, liegt an den Sonderausgaben bzw. Werbungskosten . Der Unterschied ist dabei nicht immer leicht, da viele Posten sowohl zu Sonderausgaben als auch zu den Werbungskosten gezählt werden. Werbungskosten sind Ausgaben, die dem Erwerb oder der Sicherungen von Einnahmen dienen. Dahingegen sind Sonderausgaben private Aufwendungen, die von eurem Einkommen abgezogen werden können. Zu den Sonderausgaben zählen unter anderem:

  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Beiträge an das ärztliche Vorsorgewerk
  • Rentenbeiträge
  • Spenden
  • Fortbildungskosten

Sonderausgaben müssen jedoch immer im selben Jahr in der Steuererklärung angegeben werden, in dem sie auch angefallen sind. Außerdem sind sie auf jährlich 6.000 Euro begrenzt. Unter Werbungskosten fallen alle Anwendungen, die im Rahmen einer Zweitausbildung oder durch euren Nebenjob anfallen:

  • Fahrtkosten
  • Umzugskosten
  • Versicherungsbeiträge
  • Büroeinrichtung
  • Computer und elektronische Geräte

Werbungskosten werden pauschal mit 1.000 Euro vom Finanzamt angerechnet, allerdings nur, wenn ihr eine Steuererklärung abgebt. Hattet ihr mehr Ausgaben, müsst ihr eure Aufwendungen aus dem Medizinstudium in der Steuererklärung angeben.


Steuertipp: Hier findet ihr eine Anleitung, wie ihr Werbungskosten aus dem Studium in der Steuererklärung angebt.

Auswirkung einer Ausbildung zum Rettungssanitäter

Bis 2014 konnten Studienanfängerinnen nach einer dreimonatigen Ausbildung zur Rettungssanitäterin ihr Medizinstudium in der Steuererklärung als Zweitstudium absetzen. Doch damit ist nun leider Schluss. Das Medizinstudium zählt mittlerweile nur noch als Zweitstudium, wenn ihr vorab eine berufsbezogene Ausbildung von mindesten zwölf Monaten absolviert habt.

Steuererklärung per Elster abgeben

In den meisten Fällen lohnt sich eine Steuererklärung im Medizinstudium, vor allem dann, wenn ihr neben dem Studium noch einen steuerlich relevanten Nebenjob oder bereits eine berufsbezogene Ausbildung absolviert habt. Aber wie gebt ihr eigentlich am besten eure Steuererklärung ab? Im Studium ist es meistens ganz einfach eine Steuererklärung abzugeben. Ihr könnt alle benötigten Steuerformulare per Hand ausfüllen und an das für euch zuständige Finanzamt schicken. Einfacher geht das allerdings mit Elster Online : Dort findet ihr alle Steuerformulare inklusive Plausibilitätsprüfung.