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Steuererklärung für das Auslandssemester mit Elster Online einreichen

Egal ob in Paris, Amsterdam, New York oder Canberra: Auslandserfahrung durch ein Praktikum zu sammeln erfreut sich nicht nur unter Studierenden immer größerer Beliebtheit, sondern wird auch von zukünftigen Arbeitgebern mehr und mehr vorausgesetzt. Spätestens bei der nächsten Steuererklärung kommt dann aber oft die große Ahnungslosigkeit, da es kaum Infos darüber gibt, wo und wie man die Einnahmen aus einem Auslandspraktikum in der Steuererklärung angeben soll. Wir zeigen euch im folgenden Artikel, wie ihr eure Auslandseinnahmen richtig angebt und wie ihr als Studentin das Auslandspraktikum steuerlich absetzen und davon profitieren könnt!

Worauf es steuerlich bei einem Auslandspraktikum ankommt

Egal ob es sich um ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum handelt, erhaltet ihr dadurch in den meisten Fällen ein Praktikumsgehalt oder eine entgeltliche Aufwandsentschädigung. Diese wiederum müsst ihr, wie alle Einnahmen im Inland auch, in eurer Steuererklärung angeben. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Teil der Welt ihr diese Einnahmen generiert habt, da hier das so genannte Welteinkommensprinzip greift: Dieses legt fest, dass bei Steuerpflichtige die gesamten Einnahmen aus dem In- und Ausland, also ihr Welteinkommen, besteuert werden.


Zusammengefasst : Das Gehalt aus einem bezahlten Praktikum im Ausland muss in der Steuererklärung angegeben werden.

Werbungskosten aus dem Auslandspraktikum steuerlich absetzen

Ob und wie ihr eure Ausgaben aus einem Auslandspraktikum steuerlich absetzen könnt, hängt zunächst einmal davon ab, ob ihr euch in der Erstausbildung, welche für Studierende in der Regel das Bachelorstudium darstellt, oder in der Zweitausbildung, i.d.R. also dem Masterstudium, befindet.

Davon hängt ab, ob ihr eure Studienkosten als Werbungskosten oder als Sonderausgaben geltend machen könnt (eine detailliertere Erklärung der beiden Steuerbegriffe findet ihr in unserem Artikel zum Thema Werbungskosten) : Studienkosten, worunter ebenfalls die Kosten zählen, die im Zuge eures Auslandspraktikums anfallen, können während der Erstausbildung als Sonderausgaben, in der Zweitausbildung allerdings als Werbungskosten angegeben werden! Dieser Unterschied ist vor allem in Bezug auf den Verlustvortrag von Bedeutung, da dieser lediglich für Werbungskosten möglich ist. Sonderausgaben demgegenüber können nur bis maximal 6000€ angegeben und ausschließlich im selben Jahr steuerlich verrechnet werden.

So gebt ihr das Auslandspraktikum in eurer Steuererklärung an

Erhaltet ihr bei eurem Auslandspraktikum ein Gehalt, müsst ihr dies in der Steuererklärung angeben und bei der Überschreitung des Grundfreibetrags auch auf eure Einnahmen aus dem Auslandspraktikum Steuern bezahlen. Gerade für Studenten hat das aber auch viele Vorteile, da man viele Kosten, die im Zuge des Praktikums im Ausland entstehen, steuerlich absetzen kann . Wie genau das funktioniert und was ihr wo in Elster Online angeben müsst, zeigen wir euch anhand einer vorausgefüllten beispielhaften Einkommenssteuererklärung (Est) nun Schritt für Schritt!

Allgemeine Informationen im Mantelbogen

Wir beginnen mit dem Mantelbogen, den ihr unter dem Namen Hauptvordruck ESt 1 A findet. Hier müsst ihr zunächst allgemeine Informationen über euch selbst eintragen. In unserem Beispiel hat Clemens Würther deshalb neben seiner Anschrift in Aschaffenburg (Zeile 11-14) auch seinen Beruf (Zeile 16) sowie seine Konfession (Zeile 10) und sein Geburtsdatum (Zeile 7) angegeben. Damit eventuelle Rückzahlungen des Finanzamts auch bei euch ankommen können, müsst ihr in Zeile 31 eure Bankverbindung in Form der IBAN angeben.

Hauptvordruck der Steuererklärung

Nicht ganz so selbsterklärend ist Zeile 7, in der die eigene Identifikationsnummer eingetragen werden muss. Diese Zeile ist deshalb wichtig, da das Finanzamt anhand der Identifikationsnummer in der Lage ist, die abgegebene Steuererklärung eindeutig der dazugehörigen steuerpflichtigen Person zuzuordnen. Eure Steuer-ID findet ihr auf euren Lohnsteuererklärungen der letzten Jahre. Solltet ihr bisher allerdings noch keinen Lohnsteuerbescheid erhalten haben, hilft euch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiter: Hier könnt ihr eure Steuer-ID erfragen oder eine neue Nummer beantragen.


Achtung: Auch wenn Steuernummer und Steueridentifikationsnummer sehr ähnlich klingen, handelt es sich hierbei um zwei unterschiedliche Nummern! Worin der genaue Unterschied zwischen Steuernummer und Steuer-ID liegt und wie ihr eure eigenen Nummern herausfindet, lest ihr am besten im verlinkten Artikel nach.

Angaben zu Einnahmen im Inland

Natürlich müsst ihr nicht nur die Einnahmen aus eurem Auslandspraktikum in der Steuererklärung angeben, sondern auch alles, was ihr davor oder danach in Deutschland verdient habt. Die Angaben, die ihr deshalb in der Anlage N angeben müsst, findet ihr auf eurer Lohnsteuerbescheinigung.

Arbeitslohnangaben Steuer

Kirchensteuer in der Anlage Sonderausgaben

Da unser Student, wie in seinem Mantelbogen angegeben, ein Mitglied der evangelischen Kirche ist, muss er grundsätzlich auch Kirchensteuer zahlen. Diese ist abhängig vom Einkommen und beträgt in der Regel 9% der Lohn- und Einkommenssteuer (in Baden-Württemberg und Bayern allerdings nur 8%) und wird bei der Steuererklärung in der Anlage Sonderausgaben angegeben. Wie viel ihr gezahlt habt, findet ihr auf eure Lohnsteuerbescheinigung. Diesen Betrag tragt ihr nun in Zeile vier ein.

Sonderausgaben Auslandssemester

In unserer Beispielerklärung trägt unser Student in diesem Fall einen Betrag von 0€ ein. Das liegt daran, dass seine Einnahmen unter dem persönlichen Grundfreibetrag geblieben sind, weshalb im letzten Jahr keine Kirchensteuer abgeführt wurde.

Werbungskosten

Etwas mehr hat Clemens allerdings in Bezug auf die angefallenen Werbungskosten einzutragen. Befindet ihr euch wie er im Masterstudium, könnt ihr hier nun alle Ausgaben eintragen, die im Zuge eures Studiums entstanden sind , aber auch euer Auslandspraktikum steuerlich absetzen.

Werbungskosten Auslandspraktikum

Um die Studienausgaben aus dem Auslandspraktikum auch absetzen zu können, gebt ihr zunächst eure Universität oder Hochschule als erste Tätigkeitsstätte an, in unserem Steuerbeispiel die Technische Hochschule Aschaffenburg. Dass er dort das ganze Jahr studiert und die Hochschule an fünf Tagen in der Woche aufgesucht hat, gibt er ebenfalls in Zeile 31 an. Die darunter folgenden Zeilen 35 befassen sich grundsätzlich mit den Informationen darüber, wie die angegebene Arbeitsstätte erreicht und aufgesucht wurde.

In unserem Beispiel wurde die Technische Hochschule an 120 Tagen des Jahres mit dem eigenen Auto erreicht. Die einfache Entfernung beträgt 5km vom Wohnort. Ebenfalls angeben könnt ihr hier eure Kosten für die Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Deshalb findet ihr hier auch die Kosten für das Semesterticket in Höhe von 258€ an.

Darauffolgend könnt ihr nun all eure Ausgaben aufführen. Im Steuerbeispiel wurde für das Homeoffice in Amsterdam eine Maus sowie eine Tastatur für den Laptop angeschafft, weshalb die Kosten dafür unter dem Punkt Aufwendungen für Arbeitsmittel angegeben werden. Somit können auch Ausgaben aus dem Auslandspraktikum als Werbungskosten geltend gemacht werden.


Zu beachten : Ihr seid grundsätzlich nicht verpflichtet Rechnungen mit eurer Steuererklärung einzureichen. In einem solchen Fall besteht allerdings die Möglichkeit, dass das Finanzamt nachfragen wird und ihr eine Rechnung nachreichen müsst, um die Kosten auch tatsächlich steuerlich absetzen zu können. Deshalb möglichst immer alle Rechnungen aufheben!

Doppelter Haushalt im Ausland

Auch eure Semestergebühren könnt ihr steuerlich absetzen. Dafür gebt ihr den Betrag der Semestergebühren unter dem Punkt Fortbildungskosten an. Da Clemens das gesamte Jahr als Student eingeschrieben war, hat er zweimal Semestergebühren in Höhe von 170€ bezahlen müssen. Die Summe aus beiden trägt er nun in Zeile 45 ein.

Daneben gibt es noch eine Reihe weiterer Werbungskosten, wie unserem Fall beispielsweise die beiden Pauschalen für das Homeoffice sowie die Kontoführungsgebühren , die ihr steuerlich geltend machen könnt. Welche Ausgaben ihr möglicherweise darüber hinaus noch angeben könnt und ob es dafür bestimmte Pauschalen gibt, könnt ihr in unserer Liste der absetzbaren Werbungskosten nachlesen!

Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung

Einen weiteren Punkt, den ihr aufgrund eures Praktikums im Ausland in der Steuererklärung angeben könnt, sind die Kosten für eine sogenannte doppelte Haushaltsführung . Dies geht darauf zurück, dass ihr zur Ausübung eures Auslandspraktikums eine Zweitwohnung benötigt, also auch deutlich mehr Kosten durch beispielsweise eine doppelte Miete auf euch zukommen. Aus diesem Grund könnt ihr bestimmte Wohnungskosten, die im Zuge eures Auslandspraktikums entstehen, von der Steuer absetzen . Welche genauen Kosten ihr als doppelte Haushaltsführung anführen könnt, haben wir nachfolgend für euch zusammengefasst.

Um die Kosten des Auslandspraktikums steuerlich absetzen zu können, müsst ihr dafür zunächst einige allgemeine Angaben machen. Da unser Beispielstudent sein Praktikum in Amsterdam absolviert hat, gibt er in Zeile 94 die Adresse seines Beschäftigungsortes sowie sein Ein- (Zeile 91) und Auszugsdatum (Zeile 93) in seine Amsterdamer Wohnung an.

Wohnung im Ausland steuerlich relevant

Gleichzeitig muss er, um eine doppelte Haushaltsführung geltend machen zu können, ebenfalls angeben, dass sein doppelter Haushalt im Ausland (Zeile 95), genauer in den Niederlanden (Zeile 95) liegt, sein Lebensmittelpunkt mit einem eigenen Hausstand allerdings in Deutschland (Zeile 96 + 97).

Kosten für Fahrten zwischen den beiden Wohnsitzen

Daneben ist es auch möglich, die erste und letzte sowie pro Woche eine Heimfahrt zum bzw. vom Ort des Auslandspraktikums in der Steuererklärung anzugeben und steuerlich geltend zu machen. Im Beispiel ist unser Student mit seinem eigenen Auto nach Amsterdam und wieder zurückgefahren, weshalb er die einfache Entfernung zwischen seinem Wohnort in Aschaffenburg und seiner Wohnung in Amsterdam in Zeile 101 angibt.

Die Anfahrtskosten, die ihm im Zuge einer Wohnungsbesichtigung in Amsterdam angefallen sind, kann er ebenfalls als Ausgaben aus dem Auslandspraktikum steuerlich absetzen. Diese Summe der beiden Bahnfahrten gibt er in Zeile 103 an.

Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand

In den meisten Fällen sind die Kosten, die für die Verpflegung vor Ort entstehen, im Vergleich zu den Kosten in Deutschland höher. Diese zusätzliche finanzielle Belastung soll durch eine länderspezifische Pauschale abgemildert werden. Der sogenannte Verpflegungsmehraufwand wird in Tagessätzen berechnet und kann für maximal drei Monate eures Auslandspraktikums in der Steuererklärung angegeben werden.


Tipp: Wie genau ihr den Verpflegungsaufwand in euer Steuerklärung angebt und wie hoch er für das jeweilige Land ausfällt, könnt ihr in unseren Steuerbeispielen nachlesen.

Verpflegungsmehraufwand

In unserem Beispiel lassen sich die vollen drei Monate des Auslandspraktikums steuerlich absetzen, was ihr in Zeile 114 angebt.

Auslandseinkünfte und Angaben zur Praktikumsstelle in der Anlage N-AUS

Bei der Angabe eures Auslandspraktikums in der Steuererklärung müsst ihr neben euren Ausgaben natürlich auch eure Einnahmen auflisten. Hierfür benötigt ihr die Anlage N-AUS. Dort müsst ihr neben eurer eigenen Anschrift auch die Anschrift eures Arbeitgebers, sowie die Art der Tätigkeit und dessen Dauer angeben.

Einnahmen aus dem Ausland

Daneben muss auch das Gehalt aus eurem bezahlten Praktikum in der Steuererklärung angegeben werden. Gebt dafür in Zeile 36 den Gesamtbetrag eurer Einnahmen an, die ihr während eures Auslandaufenthaltes verdient habt, an.


Wichtig: Diese Einkünfte müssen auch in Zeile 22 der normalen Anlage N eingetragen werden!

Auslandseinnahmen bei Praktikum

Habt ihr eure Einkünfte des Auslandspraktikums in eurer Steuererklärung sowohl in der Anlage N als auch der Anlage N-AUS eingetragen, bildet Elster-Online automatisch die Summe aus eurem in- und ausländischen Arbeitslohn und trägt ihn in Zeile 41 der Anlage N-AUS ein. Überprüft vor Abgabe eurer Steuererklärung Zeile 41 der Anlage N-AUS, um sicherzugehen, dass ihr eure Einkünfte aus dem Auslandspraktikum in der Steuererklärung in beiden Formularen angegeben habt.

Gewinne aus Aktien, ETFs und Fonds gebt ihr in Anlage KAP an

Aktiengewinne versteuern

Neben seinen Einkünften aus der Praktikumsstelle im Ausland wurden in unserem Beispiel noch durch Aktien Gewinne erzielt. Auch diese müssen versteuert und deshalb in der Anlage KAP aufgeführt werden. Aus diesem Grund gibt Clemens in Zeile 7 seine Kapitalerträge in Höhe von 83€ an. Damit bleibt er unter dem Pauschbetrag von 801€ und bekommt seine darauf abgeführten Steuern wieder zurück.


Tipp: Damit die Steuern gar nicht erst abgeführt werden, obwohl ihr unter dem Freibetrag liegt, solltet ihr bei eurer Bank euren sogenannten Sparer-Pauschbetrag angeben. Was das genau ist und was ihr dafür tun müsst, könnt ihr hier ausführlich nachlesen.

Optional: Beiträge zur Altersvorsorge angeben

Neben den Werbungskosten für das Auslandspraktikum könnt ihr auch eure Beiträge zur Altersvorsorge bei Elster-Online angeben. Im Gegensatz zu vielen anderen Angaben, müsst ihr dies im Fall der Altersvorsorge nicht unbedingt tun, da euer Finanzamt die Daten automatisch übermittelt bekommt. Sie werden deshalb auf jeden Fall vom Finanzamt berücksichtigt, ganz gleich, ob ihr sie bei Elster-Online angegeben habt oder nicht.

Um aber bereits bei Elster-Online eine möglichst genaue Berechnung der Steuererklärung zu erhalten, ist es hilfreich die Beiträge dennoch anzugeben. Aus diesem Grund werden auch die Beiträge zur Altersvorsorge angegeben. Ihr findet den genauen Betrag auf eurer Lohnsteuerbescheinigung unter den Nummern 23a/b für den Arbeitnehmer- und unter Nummer 22 für den Arbeitgeberanteil.

Vorsorgeaufwand bei Studierenden

Muss ich Belege für meine Werbungskosten einreichen?

Wenn ihr in eurer Steuererklärung das Auslandspraktikum angebt und damit viele Kosten des Praktikums im Ausland steuerlich absetzt, kann ein hoher Betrag zusammenkommen. Diesen könnt ihr als Verlustvortrag geltend machen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, alle Rechnungen und Belege aufzuheben.

Grundsätzlich seid ihr dazu zwar nicht verpflichtet, aber gerade bei den häufig hohen Werbungskosten, die ihr aufgrund eures Auslandspraktikums steuerlich absetzen könnt, ist es sehr wahrscheinlich, dass das Finanzamt hier genauer nachfragt und euch bittet, Belege und Rechnungen nachzureichen. Diese können sich aber nicht nur auf etwaige Kosten beziehen, die für euch im Ausland entstanden sind, sondern auch über Nachweise über euren Hausstand in Deutschland. Nachfolgend klären wir die häufigsten Fragen rund um ein bezahltes Praktikum in der Steuererklärung.

Was bringt mir der Verlustvortrag durch mein Auslandspraktikum?

Im Zuge eines Auslandspraktikums entstehen einige Kosten, die häufig nicht mit den Einnahmen aus einem bezahlten Praktikum zu decken sind . Das bedeutet, dass eure Ausgaben in diesem Jahr eure Einnahmen übersteigen. In diesem Fall könnt ihr vor allem als Student einige der Kosten erstattet bekommen, wenn ihr euer Auslandspraktikum in der Steuererklärung angebt. Hier könnt ihr damit nämlich einen sogenannten Verlustvortrag geltend machen.

Der Verlustvortrag ist für Studenten in der Zweitausbildung wie ein persönliches Sparkonto, auf dem eure Schulden beim Finanzamt vermerkt werden . Beim Wort Schulden denkt ihr sicher zuerst an nichts Gutes, im Zusammenhang mit dem Verlustvortrag kann euch das aber vor beim Einstieg in das Berufsleben einige Steuerersparnisse einbringen!


Tipp: Wie ihr nicht nur durch die Angabe eures Auslandspraktikums Steuern sparen könnt, sondern vom Verlustvortrag während eures gesamten Masterstudiums profitieren könnt, zeigen wir euch hier !

Dies liegt daran, dass ihr als Studentinnen während eures Studiums häufig mehr Einnahmen als Ausgaben hattet. In den meisten Jahren entsteht euch damit also unter dem Strich ein Verlust. Um Studierende hierbei finanziell zu entlasten, könnt ihr bei eurem Finanzamt einen sogenannten Verlustvortrag geltend machen. Hierbei vermerkt das Finanzamt den Negativbetrag, der euch aufgrund der höheren Ausgaben als Einnahmen entsteht, als Verlustvortrag . Studierende in der Zweitausbildung können diesen Verlustvortrag dann mit ins nächste Jahr nehmen und verringern dadurch das zu versteuernde Einkommen des Folgejahres.

Da ihr aber häufig mehr als ein Jahr weniger Einnahmen als Ausgaben habt, könnt ihr eure Verlustvorträge bis zu sieben Jahre lang ansparen und davon im ersten Berufsjahr stark profitieren, da eure zu versteuerndes Einkommen dann um diesen Betrag reduziert wird. So könnt ihr euch noch Jahre danach finanziell davon profitieren, dass ihr euer Auslandspraktikum in der Steuererklärung angegeben habt!

Muss ich meine Stipendien und mein BAföG-Zuschuss angeben?

Bezieht ihr während eures Auslandsaufenthaltes BAföG oder erhaltet eine Erasmus-Förderung oder ein anderes Stipendium müsst ihr diese natürlich auch in euer Steuererklärung angeben. Dies konnte bisher noch dazu führen, dass solche Zuschüsse Werbungskosten mindernd mitberücksichtigt werden, wenn ihr euer Auslandspraktikum steuerlich absetzen wollt.

Eine Studierende hatte gegen diese Regelung geklagt und Recht bekommen. Der Bundesfinanzhof kam nämlich in seinem Urteil zur ersten Tätigkeitsstätte bei Auslandspraxissemestern vom 14. Mai 2020 (VI R 3/18) zu dem Ergebnis, dass die werbungskostenmindernde Berücksichtigung des BAföG nicht zulässig sei. Ein abschließendes Urteil steht aber noch aus.

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