Startseite Steuerbeispiele Steuerformulare Steuerbegriffe Steuerfragen Steuertipps Kontakt

Studentenjob: 7 Tipps zu Steuern und Sozialversicherungsabgaben


Die meisten Studenten wollen sich neben dem Studium etwas dazuverdienen und nehmen deshalb einen Nebenjob an oder arbeiten als Werkstudent in einem Unternehmen. Das ist auch verständlich, denn andernfalls würden Festivals, Reisen oder der tägliche Kaffee in der Cafeteria schnell das monatliche Budget sprengen. Dabei gibt es aber ein paar Dinge zu beachten, denn die Hauptarbeit im Studium sollte trotz aller Nebenjobs immer noch das Studieren sein. Deshalb haben wir euch die wichtigsten Regelungen zu Steuern und Sozialversicherungen zusammengefasst.


Studentenjob ist nicht gleich Studentenjob - die Unterschiede im Überblick

Wenn ihr einen Job sucht, der zu eurem Studienfach passt, könnt ihr euch nicht nur über ein monatliches Einkommen freuen, sondern baut euch so auch ein berufliches Netzwerk für später auf. Sobald ihr einen neuen Job antretet, ist es zunächst einmal wichtig, dass ihr einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit eurem Arbeitgeber vereinbart. So ist genau geregelt, was ihr verdient und welche Leistungen von euch gefordert werden können. Neben dem Gehalt sollte bei eurem Werkstudentenjob oder Nebenjob unbedingt auch eine geregelte Arbeitszeit in eurem Vertrag stehen. Davon hängt nämlich ab, wie viel Sozialabgaben und Steuern ihr zahlen müsst. Wichtig ist vor allem, dass eure Haupttätigkeit nach wie vor das Studium ist, andernfalls kann es sein, dass ihr euch selbst versichern müsst.

Minijob im Studium

Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung bei dem Studenten monatlich bis zu 450 Euro verdienen dürfen. Der Vorteil hierbei ist, dass keine Sozialversicherungsabgaben wie Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden müssen. Meldet euer Arbeitgeber für euch einen Minijob an, zahlt ihr zudem keine Steuern, da ihr unter dem Grundfreibetrag von 9.744 Euro (2021) bleibt. Generell seid ihr auch bei einem Minijob rentenversicherungspflichtig, ihr könnt allerdings eine Befreiung von der Rentenversicherung beantragen.


Es kann sein, dass ihr nicht regelmäßig 450 Euro pro Monat verdient, sondern in manchen Monaten etwas mehr und in anderen etwas weniger. Das ist auch gar nicht schlimm, denn dieser Wert ist nur der Durschnitt innerhalb eines Jahres. Sobald du in einem Jahr über 5.400 Euro kommst, werden nachträglich Sozialabgaben abgeführt. Auch für Studenten mit Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn von 9,50 Euro (2021), weshalb du monatlich nicht mehr als 47 Stunden arbeiten solltest.


Was passiert aber, wenn ihr im Studium zwei Minijobs annehmen wollt? Das ist grundsätzlich kein Problem, allerdings seid ihr als Student nur dann sozialversicherungsbefreit, wenn die Summe eurer Einkünfte durchschnittlich nicht mehr als 450 Euro in einem Jahr überschreitet. Habt ihr bereits einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob, so könnt ihr zusätzlich noch einen Minijob annehmen. Alle Angaben übermittelt euer Arbeitgeber und führt gegebenenfalls auch Lohnsteuer, Kirchensteuer und Versicherungen ab.


Der Minijob zusammengefasst:

  • Summe der Einkünfte aus allen Minijobs durchschnittlich nicht mehr als 450 Euro pro Monat
  • Es werden keine Sozialversicherungen abgeführt
  • Eine Befreiung von der Rentenversicherung kann beantragt werden

Midijob - Was ist der Unterschied?

Natürlich kann es sein, dass ihr im Studium etwas mehr Geld pro Monat verdienen wollt. Dann kann ein Midijob für euch und euren Arbeitgeber eine gute Alternative sein, denn er ist eine Gleitzone zwischen einer Vollanstellung und einem Minijob. In diesem Beschäftigungsverhältnis dürft ihr monatlich zwischen 450 Euro und 1300 Euro verdienen. Bei Midijobs profitiert ihr zwar von geringeren Steuern, aber ein solcher Nebenjob ist auch sozialversicherungspflichtig.


Wie viel Lohnsteuer bei eurem Studentenjob abgezogen wird, hängt davon ab, wie viel ihr in einem Monat verdient habt, denn die Lohnsteuer ist innerhalb der Gleitzone gestaffelt. Die geringeren Abgaben an Sozialversicherungen machen den Midijob zum einen interessant für Arbeitgeber und zum anderen reduzieren sie eure Steuerlast. Verdient ihr beispielsweise 600 Euro bei einer normalen Versteuerung, so würde sogar im schlechtesten Fall bei mehr Arbeit weniger auf eurem Konto landen. Es lohnt sich in jedem Fall bei solch einem Nebenjob eine Steuererklärung zu machen.


Der Midijob zusammengefasst:

  • Einkünfte eines Midijobs durchschnittlich zwischen 450 Euro und 1300 Euro pro Monat
  • Es werden Sozialversicherungen abgeführt
  • Keine Befreiung von der Rentenversicherung
  • Mit einer Steuererklärung lassen sich die Steuern zurückholen

Arbeiten als Werkstudent

Wenn ihr regelmäßig mehr verdient als die Höchstgrenze in einem Midijob, könnt ihr euch als Werkstudent anstellen lassen. In diesem Fall zahlt sowohl ihr als auch euer Arbeitgeber Rentenbeiträge und das erhöht euren späteren Rentenanspruch. Insbesondere der Arbeitgeber spart zusätzlich Kosten, da keine Beiträge für weitere Sozialversicherungen wie Arbeitslosen-, Pflege-, oder Krankenversicherung gezahlt werden müssen.


Die Befreiung von diesen Sozialversicherungen während eines solchen Studenenjobs gelten aber nur dann, wenn ein Werkstudent während des Semesters höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitet. Ausgenommen sind beispielsweise Tätigkeiten am Wochenende oder Nachtschichten. Diese Werkstudenten Regel gilt nur während der Vorlesungszeit, während der Semesterferien gilt keine Obergrenze. Durch ihren hohen Verdienst sind Werkstudenten verpflichtet ihren Nebenjob zu versteuern, sie zahlen Einkommenssteuer. Seid ihr bei eurem Arbeitgeber als Werkstudent angestellt, so führt dieser die Lohnsteuer automatisch ab. In unserem Steuerbeispiel Nebenjob Steuerklärung zeigen wir euch, wie ihr die wieder zurückbekommt.


Die Arbeit als Werkstudent zusammengefasst:

  • Während des Semesters höchstens 20 Stunden pro Woche
  • Ausnahmen bei Wochenend- oder Nachtschichten
  • Verpflichtung zur Rentensteuer
  • Es wird Einkommenssteuer abgeführt

Nebenjob in den Semesterferien

Für viele Studierende bleibt neben Seminaren und Vorlesungen kaum noch Zeit für einen Nebenjob. Wenn das auf euch zutrifft, eignet sich besonders ein Ferienjob für euch. Dabei handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung, solange ihr nicht mehr als 70 Tage pro Jahr bei einem Arbeitgeber gearbeitet habt oder der Arbeitsvertrag auf drei Monate befristet ist. Es ist dabei nicht wichtig, wann genau ihr bei eurem Arbeitgeber arbeitet, solange ihr die Voraussetzungen erfüllt.


Steuertipp: Geht ihr während eines Urlaubssemesters einer Beschäftigung nach, seid ihr grundsätzlich sozialversicherungspflichtig.


Bei einer kurzfristigen Beschäftigung zahlt der Arbeitgeber keine Beiträge zur Sozialversicherung und auch euer Einkommen ist sozialversicherungsfrei. Der wichtigste Unterschied zu einem Werkstudenten ist, dass es keine Obergrenze beim Einkommen gibt und auch keine wöchentliche Arbeitszeitbegrenzung. Allerdings werden Ferienjobs auch voll versteuert, in der Regel kann die Einkommenssteuer aus studentischen Nebenjobs aber mit einer Steuererklärung leicht zurückgefordert werden.


Nebenjob in den Semesterferien zusammengefasst:

  • Nicht mehr als 70 Tage pro Jahr oder auf drei Monate befristet
  • Keine wöchentliche Arbeitszeitbegrenzung
  • Einkommen wird voll versteuert
  • Keine Sozialversicherungsbeiträge

Selbständig auf Rechnung arbeiten

Neben dem Einkommen als Angestellter könnt ihr auch als Selbstständige neben dem Studium Geld verdienen, indem ihr eure Dienstleistungen auf Honorarbasis anbietet. Als Student müsst ihr dafür für alle Dienstleistungen eine Rechnung schreiben und bekommt von eurem Geschäftspartner den Bruttolohn ausgezahlt. In diesem Fall müsst ihr euch selbst um die Versteuerung eurer Einkünfte kümmern und seid verpflichtet alle Einnahmen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Hierfür benötigt ihr eine Steuernummer, die ihr bei eurem Finanzamt beantragen könnt. Sobald euer jährliches Einkommen über dem Grundfreibetrag von 9.744 Euro (2021) liegt, müsst ihr Einkommenssteuer abführen.


Eure Werbungskosten aus dem Studium können euch helfen, das zu versteuernde Einkommen zu verringern. Dafür müsst ihr eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen, die ihr in der Anlage EüR an das Finanzamt übermittelt. Grundsätzlich müssen Selbständige auch Umsatzsteuer abführen, die meisten Studenten bleiben jedoch unter 22.000 Euro pro Jahr und gelten damit als Kleinunternehmer. In diesem Fall dürft ihr keine Umsatzsteuer ausweisen und seid selbst nicht umsatzsteuerpflichtig.


Selbständiger Student zusammengefasst:

  • Elektronische Einnahmenüberschussrechnung
  • Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen
  • Einnahmen werden voll versteuert

Verdienstgrenzen bei Bafög-Empfängern

Wenn ihr während eures Studiums BAföG bekommt, dürft ihr pro Monat lediglich 450 Euro verdienen. Liegt euer durchschnittliches Einkommen in dem Bewilligungszeitraum darüber, wird euer Verdienst angerechnet und die Förderung gekürzt. Ihr seid verpflichtet dem Studierendenwerk zusätzliche Einkünfte in eurem Bewilligungszeitraum zu melden, falls ihr mehr als 5400 Euro verdient habt. Bei einer selbstständigen Tätigkeit gilt ein Freibetrag von 3480 Euro mit einer zusätzlichen Sozialpauschale von 21 Prozent. Dadurch gilt für selbstständige Studenten, die BAföG beziehen, eine Verdienstgrenze von etwa 4400 Euro.


Bei einem kürzeren Bewilligungszeitraum werden die Freibeträge für die entsprechende Anzahl der Monate anteilig berechnet. Studierende mit Kindern können sich über höhere Freibeträge freuen und Eltern, die Kindergeld beziehen, müssen sich keine Sorgen wegen Abzügen durch einen Nebenjob im Studium machen.

Wann bei Studentenjobs Sozialversicherungsabgaben fällig werden

Bis zu einem Verdienst von knapp 450 Euro im Monat können sich Studenten unter 25 Jahren kostenlos bei den Eltern über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Bei Werkstudenten erhöht sich diese Grenze um die monatliche Werbungskostenpauschale von 83,33 Euro (jährlich 1000 Euro) auf insgesamt 538,33 Euro pro Monat für Werkstudenten. Sobald diese Grenzen überschritten werden, müssen sich Studierende selbst versichern. Viele Versicherer bieten Studententarife an, mit reduzierten Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dadurch kommen monatliche Kosten von ca. 112 Euro auf selbstversicherte Studenten ohne eigene Kinder zu. Oftmals lohnt sich eine geringere Beschäftigung dann mehr.