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Werbungskosten als Student geltend machen - so geht's


Während des Studiums zerbrechen sich die meisten Studenten nicht den Kopf über Steuern, auch wenn sie sich etwas Geld nebenher verdienen. Wichtiger ist erstmal das Geld, das am Ende des Monats auch wirklich auf dem Konto landet! Damit das aber so viel wie nur möglich ist und ihr nicht umsonst arbeitet, lohnt es sich eine Steuererklärung als Student zu machen. In den meisten Fällen bedeutet das nämlich, dass ihr am Ende des Jahres eine Nachzahlung vom Finanzamt bekommt – denn es gibt viele Pauschalen, die euch helfen eure Steuerlast zu reduzieren. Dafür lohnt es sich einen Blick auf die Werbungskosten zu werfen.

Was sind Werbungskosten?

Sind das die Kosten, die ich zahlen muss, um Werbung zu veröffentlichen? Was mache ich aber, wenn ich gar keine Werbung schalte und was haben die überhaupt mit meiner Steuererklärung zu tun?

Zugegeben, der Begriff Werbungskosten kann am Anfang etwas verwirrend sein, was vielleicht daran liegt, dass er schon etwas älter ist. Gemeint sind hier die Kosten, die bei der Erwerbung oder Sicherung von Einnahmen angefallen sind. Anders formuliert also alle Ausgaben, die das Ziel hatten, eure Einnahmen zu sichern (ein Studium sichert euch später zum Beispiel einen Job). Das sind alle Kosten, die in Verbindung mit der Ausübung eurer beruflichen Tätigkeit entstehen und als Student gibt es da jede Menge. Wenn ihr beispielsweise im Master studiert oder gerade promoviert zählen fast alle eure Ausgaben dafür als Werbungskosten. Hier haben wir euch mal aufgelistet, was da alles darunterfällt:

Werbungskosten Pauschale
Arbeitsmittel -
Auslandsemester -
Autofahrten zur Uni oder Arbeit 30 Cent pro Kilometer
Berufshaftpflichtversicherung -
Berufskleidung -
Bewerbungsunterlagen 8,50€, Online-Bewerbung 2,50€
Doppelte Haushaltsführung -
Drucken von Abschlussarbeiten -
Fachliteratur -
Kontoführungsgebühren 16€
Praktikumskosten -
Semesterbeiträge -
Sprachkurse -
Studienfahrten und Exkursionen -
Studiengebühren -
Telefon und Internet 20€ pro Monat
Umzugskosten für Singles 820€
Verpflegungsmehraufwand Hier geht's zur Tabelle

Wenn ihr in einer Zweitausbildung seid könnt ihr mit Hilfe der Werbungkosten, also euren studien- oder berufsbedingten Ausgaben, eure Steuerlast reduzieren. Dabei gibt es prinzipiell zwei unterschiedliche Fälle: Entweder ihr verdient bereits Geld nebenher oder ihr habt nur studienbezogene Ausgaben und keine Einnahmen. Im ersten Fall reduziert ihr mithilfe der Werbungskosten meist das zu versteuernde Einkommen des entsprechenden Jahres. Im zweiten Fall könnt ihr eure Werbungskosten mit einem Verlustvortrag ins nächste Jahr übernehmen und sie erst dann verrechnen.

Werbungskosten in einem Beispiel erklärt

Angenommen ihr macht eure Steuererklärung und hattet im letzten Jahr ein Einkommen von 10375€. Allerdings seid ihr mit dem Auto zur Arbeit gefahren und musstet auch beim Semesterbeitrag in Vorkasse gehen. Dadurch habt ihr insgesamt Werbungskosten von 1635€ über das Jahr angesammelt. Das Finanzamt berechnet eure Steuern, indem es eure Ausgaben von euren Einnahmen subtrahiert und dann den entsprechenden Steuersatz zu Grunde legt. Das bedeutet euer zu versteuerndes Einkommen wäre 10375€ - 1635€ = 8740€. Damit liegt ihr unter dem Grundfreibetrag von 9408€ und würdet alle eure Steuern durch eine Steuererklärung wieder zurückbekommen.

Hättet ihr im vergangenen Jahr nichts verdient, aber dieselben Werbungskosten gehabt, könntet ihr einen Verlustvortrag geltend machen. Das bedeutet, dass das sich das Finanzamt eure Ausgaben vormerkt und sie im Folgejahr mit eurem Einkommen verrechnet. Das geht immer, solange ihr mehr Ausgaben als Einnahmen hattet. In beiden Fällen lohnt es sich aber die Werbungskosten anzugeben und eine Steuererklärung zu machen.

Wer kann Werbungskosten geltend machen?

Leider habt nicht automatisch die Möglichkeit Werbungskosten geltend zu machen, nur weil ihr studiert. Das liegt an der Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitausbildung. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass in einem Erststudium Studienkosten nur als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, in der Zweitausbildung jedoch als Werbungskosten. In diesen Fällen darfst du Werbungskosten geltend machen:

  • Wenn ihr bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung gleicher inhaltlicher Ausrichtung habt, also beispielsweise während eines Masterstudiums
  • Während eines berufsbegleitenden Studiums (duales Studium)
  • Wenn ihr als Berufssoldat oder Offizier der Bundeswehr dient

Wichtig: Nur für Werbungskosten ist ein Verlustvortrag möglich!

Sonderausgaben oder Werbungskosten

Neben den Werbungskosten gibt es noch die Sonderausgaben. Dabei handelt es sich um eine weitere Ausgabenkategorie, die steuerlich abgesetzt werden kann. Darunter fallen alle Kosten, die aufgrund eurer privaten Lebensführung entstehen. Ein Beispiel hierfür wäre eine private Krankenversicherung, als optionale Zusatzleistung. Sonderausgaben können nur bis maximal 6000€ pro Jahr angesetzt werden. Die Verrechnung funktioniert dann ähnlich wie bei den Werbungskosten mit einem ganz entscheidenden Unterschied: Sonderausgaben können nicht als Verlustvortrag mit ins nächste Jahr genommen werden. Sie können also immer nur im selben Jahr steuerlich verrechnet werden. In den meisten Fällen ist das Bachelor-Studium eine Erstausbildung. Viele Studenten kommen frisch von der Schule, wenn sie mit dem Studium beginnen und können ihre Studienkosten deshalb nicht als Werbungskosten angeben. Studienkosten für eine Zweitausbildung – zum Beispiel einen Masterabschluss - fallen jedoch in die Kategorie Werbungskosten.

Diese Steuerformulare benötigt ihr

Wenn ihr eure Steuererklärung macht, braucht ihr auf jeden Fall den Mantelbogen. Wenn ihr eure Werbungskosten angeben wollt, benötigt ihr noch die Anlage N. Hier gebt ihr im Bereich Werbungskosten eure studienbezogenen Ausgaben an. Wichtig ist aber, dass ihr eure Ausgaben auch immer belegen können müsst.

Verlustvortrag Anlage N Seite 1 Verlustvortrag Anlage N Seite 2